Nachdem alle vier Mwst. - Quartale der ESTV eingereicht wurden, sollten diese auf definitiv gestellt werden.
Es kann immer wieder vorkommen, dass nachdem die letzte MwSt. Abrechnung eingereicht wurde eine nachträgliche Rechnung gebucht werden muss.
Dieser MwSt. Betrag ist mit der Jahresabstimmung einzureichen, es wird auch das
«5 Quartal» genannt.
Auf der Seite von der ESTV finden Sie auch das nötige Formular. Hier können Sie dieses öffnen.
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