Ende Juni 2020 wurde in der Schweiz die QR-Rechnung eingeführt, welche den roten und orangen Einzahlungsschein abgelöst hat. In AbaNinja können problemlos Lieferanten Rechnungen mit einem QR-Zahlteil importiert und bezahlt werden.
Voraussetzung
Für den Import und die Bezahlung von QR-Rechnungen sind keine Voraussetzungen nötig. Sie können Lieferanten Rechnungen mit einem QR-Zahlteil wie üblich in AbaNinja importieren, freigeben und bezahlen.
Die Zahlungsinformationen werden automatisch ausgelesen und für einen Zahlungsauftrag entsprechend übernommen.
Missbrauchsprävention
Neben den Chancen der QR-Rechnung ergeben sich auch neue Gefahren. So ist es beispielsweise möglich, dass sich die Daten im QR-Code von den Daten auf dem lesbaren Zahlteil unterscheiden. Somit können potenzielle Betrüger einen anderen Betrag, ein falsches Konto oder einen abweichenden Empfänger hinterlegen.
Aus diesem Grund wurde in AbaNinja ein Überprüfungsmechanismus integriert, welcher die Daten des QR-Codes mit denjenigen auf dem Zahlteil vergleicht und bei Unstimmigkeiten einen Hinweis anzeigt.
Die Verantwortung für die Ausführung und Korrektheit der Zahlungsaufträge liegt weiterhin beim Nutzer selbst, da wir mögliche Unstimmigkeiten nur näherungsweise überprüfen und nicht in jedem Fall mit Sicherheit entdecken können. Die Hinweis-Meldung soll jedoch eine zusätzliche Sicherheitsstufe und Kontrolle bieten.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.