Vor dem Abschluss des Kalenderjahres treten immer wieder Fragen auf, die wir mit diesem Artikel beantworten möchten. Zum Beispiel: Gibt es Änderungen an den Beitragssätzen? Wie wird ein neues Geschäftsjahr eröffnet? Welche Listen müssen gedruckt und archiviert werden?
Abgerechnetes Jahr prüfen
Prüfen Sie die Abrechnungen im 2022: Wurden alle Mitarbeiter vollständig abgerechnet? Sind alle vereinbarten Lohnbestandteile und Abzüge enthalten? Das Jahresjournal ("Auswertungen - Abrechnung - Jahresjournal") bietet dazu einen guten Überblick.
Ausserdem sollten die Parameter für die Lohnausweise ("Mitarbeiter - Lohnausweis") kontrolliert und bei Bedarf angepasst werden. Anpassungen für den Lohnausweis 2022 müssen vor dem definitiven Dezemberabschluss erfolgen.
Falls Sie die Verbuchung in die Finanzbuchhaltung / AbaNinja nutzen, führen Sie die Verbuchung für alle noch ausstehenden Monate durch.
Lohnausweise erstellen
Neu werden die Lohnausweise automatisch mit dem definitiven Abschluss des Monats Dezember generiert. Im Anschluss sind die Lohnausweise zugänglich:
- Link auf der Abrechnungsseite
- Dossier im Personalstamm
- Ausgabe über "Auswertungen - Nationale Auswertungen"
Um Korrekturen vorzunehmen, muss der Monat Dezember nochmals geöffnet werden. Es genügt, die definitive Verarbeitung zurückzusetzen. Anschliessend können Einstellungen, Bemerkungstexte u.a. angepasst werden.
Sobald der Monat wieder auf Definitiv gesetzt wird, werden die Lohnausweise erneut generiert.
Hinweis: Lohnausweise können auch einzeln im Personalstamm im Abschnitt Lohnausweis über das Dreipunktemenü aufbereitet werden.
Auswertungen erstellen
Folgende Auswertungen sollten am Jahresende ausgedruckt und / oder als PDF heruntergeladen werden. Stellen Sie sicher, dass davor alle Monate inkl. Dezember vollständig abgerechnet wurden und den Status "Definitiv" oder "Verbucht" aufweisen.
"Auswertungen - Nationale Auswertungen"
- AHV-Lohnbescheinigung (im Parameter "Liste" kann zwischen der Ausgabe des AHV-pflichtigen oder des AHV-freien Personals gewählt werden)
- FAK-Abrechnung
- UVG-Abrechnung
- UVGZ-Abrechnung
- KTG-Abrechnung
- Quellensteuer Abrechnung
- Jahresjournal (die Auswertung entspricht 1:1 dem Lohnkonto, welches auch über "Auswertungen - Revision" zugänglich ist)
Für das Abrechnungsjahr 2022 können Jahresmeldungen erstmals auch elektronisch via ELM an die Institute übermittelt werden. Informationen zur Einrichtung und Übermittlung finden Sie in folgenden Artikeln: ELM Übersicht ELM Monatsmeldungen
AbaSalary wird systemseitig in täglichen Backups gesichert. Dennoch empfehlen wir wichtige Dokumente für Archivzwecke auch lokal im PDF-Format zu speichern.
Neues Jahr eröffnen
Das neue Jahr wird automatisch eröffnet sobald Sie in der Abrechnung zum ersten Mal einen Monat im Jahr 2023 auswählen. Für das Jahr 2022 muss kein separater Jahresabschluss ausgeführt werden. Mit der definitiven Verarbeitung vom Monat Dezember wird das alte Jahr automatisch vor unabsichtlichen Veränderungen geschützt.
Normalerweise sind in AbaSalary zwei Jahre offen, ausser der Systembeginn liegt erst ein Jahr zurück. So sind jeweils im Übergang zum neuen Jahr noch gewisse Korrekturen für das Vorjahr möglich.
Abgeschlossene Jahre (2020 / 2021, sofern vorhanden) lassen keine Bearbeitung mehr zu und können auch nicht mehr wiedereröffnet werden! Die offenen Lohnjahre sind im Benutzermenü oben rechts unter "Info" sowie in der Monatsauswahl im Bereich "Abrechnung" ersichtlich.
Stammdaten 2023
Die Nationalen Daten 2023 sind im System hinterlegt und werden automatisch angewendet (ersichtlich unter "Firma - Versicherungen" über das Dreipunktemenü).
Änderungen gegenüber dem Vorjahr gibt es bei den Grenzwerten. Die AHV-Maximalrente steigt auf 2'450 CHF, dadurch verändern sich insbesondere auch die Grenzwerte der BVG:
BVG-Eintrittsschwelle (min. Jahreslohn) 22'050.00 CHF
BVG-Koordinationsabzug 25'725.00 CHF
BVG-max. versicherter Jahreslohn 88'200.00 CHF
BVG-min. koordinierter Jahreslohn 3'675.00 CHF
Der Beitrag zur ALV für Einkommen über 148'200.00 CHF (ALVZ) entfällt ab dem 1.1.2023.
Alle Quellensteuertarife sind im System hinterlegt und werden durch uns laufend aktualisiert. Wir empfehlen die Lohnberechnung Januar erst kurz vor dem Lohntermin vorzunehmen, um mit möglichst aktuellen Werten zu rechnen. Weitere Änderungen sind auch nach diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen.
Die im System hinterlegten Familienzulagentarife werden bei Bedarf automatisch aktualisiert.
Letzte Aktualisierung Stammdaten: 15.2.2023 (QST GL)
Überprüfung der Stammdaten
Prüfen Sie vor der ersten Abrechnung, ob die Beiträge für 2023 stimmen. Neben den automatisch vom System verwalteten Beiträgen gibt es weitere Stammdaten, welche individuell überprüft und allenfalls angepasst werden müssen.
Die Verwaltungskostenbeiträge und FAK-Beiträge müssen je nach Versicherungsvertrag und Kanton gemäss den Informationen der Ausgleichskassen angepasst werden.
Die Beitragssätze der Unfall- und Krankentaggeldversicherung können je nach Versicherungsvertrag ändern. Allfällige Änderungen wird Ihnen Ihre Versicherung mitteilen. Die neuen Werte sollten auf einer neuen Zeitachse mit Gültigkeit ab Januar 2023 erfasst werden.
Die persönlichen Lohn- und Mitarbeiterdaten können ändern (aufgrund Lohnerhöhungen, Positionswechsel oder Änderungen am Beschäftigungsgrad). Beachten Sie, dass solche Änderungen auch Auswirkungen auf BVG-Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben können.
Bei Lohndatenänderungen sollten Sie die Von- und Bis-Daten korrekt setzen.
Beispiel:
Gültig ab | Gültig bis | |
Bestehender Lohnwert | Januar 2020 | - |
Setzen Sie nun beim bestehenden Wert ein Enddatum z.B. Dezember 2022 und erfassen Sie für 2023 einen neuen Lohnwert (mit + oder Wechsel in den entsprechende Monat):
Gültig ab | Gültig bis | |
Bestehender Lohnwert | Januar 2020 | Dezember 2022 |
Neuer Lohnwert | Januar 2023 |
Mit diesem Vorgehen stellen Sie eine exakte Historisierung der Lohndaten sicher.
Dieser Artikel wird regelmässig aktualisiert und wir informieren Sie über kurzfristige Änderungen (QST, Familienzulagen etc.).
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