Vor dem Abschluss des Kalenderjahres treten immer wieder Fragen auf, die wir mit diesem Artikel beantworten möchten. Zum Beispiel: Gibt es Änderungen an den Beitragssätzen? Wie wird ein neues Geschäftsjahr eröffnet? Welche Listen müssen gedruckt und archiviert werden?
Abgerechnetes Jahr prüfen
Prüfen Sie die Abrechnungen im 2024: Wurden alle Mitarbeiter vollständig abgerechnet? Sind alle vereinbarten Lohnbestandteile und Abzüge enthalten? Das Jahresjournal ("Auswertungen - Abrechnung - Jahresjournal") bietet dazu einen guten Überblick.
Ausserdem sollten die Parameter für die Lohnausweise ("Mitarbeiter - Lohnausweis") kontrolliert und bei Bedarf angepasst werden. Anpassungen für den Lohnausweis 2024 müssen vor dem definitiven Dezemberabschluss erfolgen.
Falls Sie die Verbuchung in die Finanzbuchhaltung / AbaNinja nutzen, führen Sie die Verbuchung für alle noch ausstehenden Monate durch.
Lohnausweise erstellen
Die Lohnausweise werden automatisch mit dem definitiven Abschluss des Monats Dezember generiert. Prüfen Sie daher die Parameter für die Lohnausweise ("Mitarbeiter - Lohnausweis") am Besten vor dem definitiven Abschluss.
Sobald der Dezember abgeschlossen wurde, sind die Lohnausweise in den Personaldossiers ersichtlich. Im Anschluss sind die Lohnausweise zugänglich:
- Link auf der Abrechnungsseite
- Dossier im Personalstamm
- Ausgabe über "Auswertungen - Nationale Auswertungen"
Um Korrekturen vorzunehmen, muss der Monat Dezember nochmals geöffnet werden. Es genügt, die definitive Verarbeitung zurückzusetzen. Anschliessend können Einstellungen, Bemerkungstexte u.a. angepasst werden.
Sobald der Monat wieder auf Definitiv gesetzt wird, werden die Lohnausweise erneut generiert.
Hinweis: Lohnausweise können auch einzeln im Personalstamm im Abschnitt Lohnausweis über das Dreipunktemenü aufbereitet werden.
Auswertungen erstellen
Folgende Auswertungen sollten am Jahresende ausgedruckt und / oder als PDF heruntergeladen werden. Stellen Sie sicher, dass davor alle Monate inkl. Dezember vollständig abgerechnet wurden und den Status "Definitiv" oder "Verbucht" aufweisen.
"Auswertungen - Nationale Auswertungen"
- AHV-Lohnbescheinigung (im Parameter "Liste" kann zwischen der Ausgabe des AHV-pflichtigen oder des AHV-freien Personals gewählt werden)
- FAK-Abrechnung
- UVG-Abrechnung
- UVGZ-Abrechnung
- KTG-Abrechnung
- Quellensteuer Abrechnung
- Jahresjournal (die Auswertung entspricht 1:1 dem Lohnkonto, welches auch über "Auswertungen - Revision" zugänglich ist)
Für das Abrechnungsjahr 2024 können sowohl Monatsmeldungen als auch Jahresmeldungen elektronisch via ELM an die Institute übermittelt werden. Informationen zur Einrichtung und Übermittlung finden Sie in folgenden Artikeln: ELM Übersicht ELM Monatsmeldungen
AbaSalary wird systemseitig in täglichen Backups gesichert. Dennoch empfehlen wir wichtige Dokumente für Archivzwecke auch lokal im PDF-Format zu speichern.
Neues Jahr eröffnen
Das neue Jahr wird automatisch eröffnet sobald Sie in der Abrechnung zum ersten Mal einen Monat im Jahr 2025 auswählen. Für das Jahr 2024 muss kein separater Jahresabschluss ausgeführt werden. Mit der definitiven Verarbeitung vom Monat Dezember wird das alte Jahr automatisch vor unabsichtlichen Veränderungen geschützt.
Normalerweise sind in AbaSalary zwei Jahre offen, ausser der Systembeginn liegt erst ein Jahr zurück. So sind jeweils im Übergang zum neuen Jahr noch gewisse Korrekturen für das Vorjahr möglich.
Abgeschlossene Jahre (2022 / 2023, sofern vorhanden) lassen keine Bearbeitung mehr zu und können auch nicht mehr wiedereröffnet werden! Die offenen Lohnjahre sind im Benutzermenü oben rechts unter "Info" sowie in der Monatsauswahl im Bereich "Abrechnung" ersichtlich.
Stammdaten 2025
Das Referenzalter (Rentenalter) der Frauen erhöht sich von 64 Jahre auf 64 Jahre und 3 Monate. Die AHV-Minimalgrenze für geringfügige Löhne steigt von CHF 2'300 auf CHF 2'500. Der jährliche Mindestbeitrag AHV erhöht sich von CHF 514 auf CHF 530.
Bei der BVG ändern die nationalen Grenzbeträge:
-
BVG-Eintrittsschwelle (minimaler Jahreslohn) CHF 22'680
- BVG-Koordinationsabzug CHF 26'460
- BVG min. versicherter Jahreslohn CHF 3'780
- BVG max. versicherter Jahreslohn obligatorisch CHF 90'720
- BVG max. versicherbarer Jahreslohn CHF 907'200
Die Nationalen Daten 2025 sind im System hinterlegt und werden automatisch angewendet (ersichtlich unter "Firma - Versicherungen" über das Dreipunktemenü).
Die neuen Quellensteuertarife für 2025 wurden im System hinterlegt (bereits abgerechnete Mitarbeiter mit einer Quellensteuerpflicht müssen für Januar 2025 zwingend neu abgerechnet werden). Wir empfehlen die Lohnberechnung Januar erst kurz vor dem Lohntermin vorzunehmen, um mit möglichst aktuellen Werten zu rechnen Weitere Änderungen sind auch nach diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen.
Die vom Bund festgelegten Mindesbeiträge für Familienzulagen werden ab dem Jahr 2025 erhöht. Die Kinderzulage beträgt neu mindestens CHF 215 pro Monat, die Ausbildungszulage CHF 268.
Die Familienzulagentarife für 2025 wurden im System hinterlegt. Allfällig bereits erstellte Abrechnungen sollten erneut abgerechnet werden.
Im Kanton Genf sinkt der MV-Beitrag (Assurance-maternité AMAT) auf 0.032% für Arbeitnehmer und 0.032% für Arbeitgeber. Für Abrechnungen ab dem 1.1.2025 wird automatisch der neue Beitrag angewendet.
Letzte Aktualisierung Stammdaten: 30.12.2024 (Tarife QST, FAK)
Überprüfung der Stammdaten
Prüfen Sie vor der ersten Abrechnung, ob die Beiträge für 2025 stimmen. Neben den automatisch vom System verwalteten Beiträgen gibt es weitere Stammdaten, welche individuell überprüft und allenfalls angepasst werden müssen.
Die Verwaltungskostenbeiträge und FAK-Beiträge müssen je nach Versicherungsvertrag und Kanton gemäss den Informationen der Ausgleichskassen angepasst werden.
Die Beitragssätze der Unfall- und Krankentaggeldversicherung können je nach Versicherungsvertrag ändern. Allfällige Änderungen wird Ihnen Ihre Versicherung mitteilen. Die neuen Werte sollten auf einer neuen Zeitachse mit Gültigkeit ab Januar 2025 erfasst werden.
Die persönlichen Lohn- und Mitarbeiterdaten können ändern (aufgrund Lohnerhöhungen, Positionswechsel oder Änderungen am Beschäftigungsgrad). Beachten Sie, dass solche Änderungen auch Auswirkungen auf BVG-Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben können.
Bei Lohndatenänderungen sollten Sie die Von- und Bis-Daten korrekt setzen.
Beispiel:
Gültig ab | Gültig bis | |
Bestehender Lohnwert | Januar 2020 | - |
Setzen Sie nun beim bestehenden Wert ein Enddatum z.B. Dezember 2024 und erfassen Sie für 2025 einen neuen Lohnwert (mit + oder Wechsel in den entsprechende Monat):
Gültig ab | Gültig bis | |
Bestehender Lohnwert | Januar 2020 | Dezember 2024 |
Neuer Lohnwert | Januar 2025 |
Mit diesem Vorgehen stellen Sie eine exakte Historisierung der Lohndaten sicher.
Dieser Artikel wird regelmässig aktualisiert und wir informieren Sie über kurzfristige Änderungen (QST, Familienzulagen etc.).
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.