Die verschiedenen Lohnarten, die in den Lohnabrechnungen Ihrer Mitarbeiter verwendet werden, finden Sie entweder im Personalstamm unter "Mitarbeiter - Lohndaten - Stunden/Absenzen/Ausgaben, Vergütungen/Abzüge" oder aber in den "Lohnwerten". Eine Lohnart kann auch im Abrechnungslauf mit der Funktion "Neue Lohnart" einmalig erfasst werden.
Diese Komponenten sind standardmässig im Programm implementiert, gemäss den Vorschriften der Steuerbehörden und Sozialversicherungen. Die Liste "Lohnarten-Basenpflichtigkeit", die sich in "Auswertungen - Revision" befindet, ermöglicht es, auf einfache Weise herauszufinden, welche Komponenten beitragspflichtig sind und welche nicht. Sie kann im PDF-Format oder als Excel-Dokument geöffnet werden.
In 21.AbaSalary finden Sie eine Liste aller in der Anwendung verfügbaren Lohnarten. Dort ist ersichtlich, bei welcher Lohnart Beiträge an die AHV/IV/EO, ALV, UVG, Quellensteuer, usw. entrichtet werden müssen.
Einige Erklärungen zum Dokument:
Diese Liste zeigt Lohnarten und Hilfslohnarten. Einige davon werden sich in Ihren Lohndaten wiederfinden, je nach den Einstellungen im Hintergrund.
Jede Lohnart hat ihre eigene Nummer, die in der Spalte "LA-Nr." angezeigt wird. In der Tabelle werden diese mit 100% oder 0% aufgeführt. 100% bedeutet, dass sie dem entsprechenden Sozialbeitrag unterliegt, 0% bedeutet, dass sie keinen Einfluss hat.
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