Nachdem alle vier MWST-Quartale der ESTV eingereicht wurden, sollten diese auf definitiv gestellt werden.
Es kann immer wieder vorkommen, dass nachdem die letzte MWST-Abrechnung eingereicht wurde, eine nachträgliche Rechnung gebucht werden muss.
Dieser MWST-Betrag ist mit der Jahresabstimmung einzureichen, es wird auch das
«5. Quartal» genannt.
Auf der Seite der ESTV finden Sie auch das nötige Formular. Hier können Sie dieses öffnen.
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