Folgende Korrekturen und Verbesserungen wurden mit diesem AbaSalary Update umgesetzt:
Korrekturen
- Wenn in einem Abrechnungsjahr einzelne Monate ohne Abrechnungen oder aktive Mitarbeiter enthalten sind, wurden auf der Quellensteuer-Auswertung möglicherweise nicht alle Zeilen angedruckt. Mit der Abrechnung eines beliebigen Monates nach dem 20.12.2021 wird das Problem automatisch behoben.
- Die Angabe zur Lohnzahlung "Regelmässig" / "Unregelmässig" beim Arbeitsverhältnis liess sich nicht mehr speichern. Das Problem wurde gelöst. Zudem haben wir die Auswahl auf die Seite Quellensteuer verschoben, da diese Angabe nur im Zusammenhang mit quellensteuerpflichtigen Personen relevant ist.
- Beseitigt: In der Lohnsimulation im Personalstamm wurde eine Fehlermeldung angezeigt, wenn die Kinderzulagen simuliert werden.
- In einigen Fällen mit erstem Abrechnungsjahr 2020 konnten im Januar 2022 keine Abrechnungen vorgenommen werden.
Verbesserungen
- Neu müssen die Vormonate zwingend abgeschlossen werden, bevor der nächste Monat abgerechnet werden kann. Angefangen beim ältesten noch nicht "Definitiv" gesetzten Monat. Dies gilt auch für Monate, in welchen keine Lohnabrechnung vorgenommen wurde. Bis anhin wurde in solchen Fällen lediglich eine gelbe Warnung angezeigt). Bitte kontaktieren Sie uns, falls es beim Abschluss der Vormonate irgend ein Problem geben sollte.
- Vormonate lassen sich automatisch abschliessen, falls sie keine Abrechnungen enthalten. Das erleichtert die Abrechnung in Mandanten welche nur sporadisch genutzt werden z.B. nur 1 mal jahrlich für Entschädigungen im Dezember oder bei Saisonbetrieben.
- Die Quellensteuertarife für 2022 sind ab sofort im System hinterlegt. Abweichungen zu den Tarifen 2021 haben folgende Kantone: AG, FR, GE, GL, JU, NE, SH, UR, ZG (Stand 14.12.). Weitere Änderungen sind nicht ausgeschlossen. Wir aktualisieren die Tarife daher regelmässig.
- Bei den Familienzulagen gibt es Änderungen im Kanton VD.
- Die Pauschale für den Privatanteil Geschäftswagen wurde per 1.1.2022 von 0.8 auf 0.9% erhöht.
- Sämtliche Versicherungstaggelder lassen sich neu auch mit Anzahl Tage x Tagesansatz erfassen. In Fällen wo nur ein Fixbetrag bekannt ist, kann auch weiterhin der Fixbetrag erfasst werden.
- Die Einstellungen zur Steuerung der Lohnart 13. Monatslohn im Personalstamm wurden vereinfacht. Neu stehen die Auszahlungsvarianten transparent zur Auswahl.
- KEIN 13. Monatslohn
- 13. Monatslohn monatlich auszahlen (Stundenlohn)
- 13. Monatslohn Auszahlung im Juni
- 13. Monatslohn Auszahlung im November
- 13. Monatslohn Auszahlung im Dezember
- Die neue Steuerung erlaubt die Auszahlung im Juni & Dezember (je die Hälfte) oder nur im Dezember (Gesamter 13.-er). Wird die Auszahlung November gewählt, so wird bereits im November der gesamte 13. Monatslohn ausbezahlt. Eine allfällige Differenz wird im Dezember automatisch korrigiert (z.B. bei Lohnveränderung im Dezember).
- Die alte Lohnartensteuerung (13. Monatslohn in diesem Monat auszahlen) funktioniert noch bis Ende 2021. Ab dem Jahr 2022 muss zwingend die neue Variante verwendet werden. Bitte prüfen Sie daher alle Mitarbeitenden mit einem Anspruch auf einen 13. Monatslohn.
Bekannte Probleme
- Zahlungsaufträge lassen sich im Internetbanking von Credit Suisse nicht mehr einlesen. Grund: Es wurden bei der Bank kurzfristig neue Beschränkungen bei der Dateinamenlänge eingeführt (max. 30 Zeichen inkl. Dateiendung). Umgehungslösung: Bitte kürzen Sie den Dateinamen der XML-Zahlungsdatei von Hand bevor Sie die Datei bei CS importieren. Wir werden ab dem Januar-Update kürzere Dateinamen generieren, damit der Import in Zukunft wieder problemlos möglich sein wird. Hinweis: Es könnten neben der CS auch weitere Banken betroffen sein.
Hinweise
Jahreswechsel in AbaSalary? Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem folgenden Artikel:
https://helpdesk.swiss21.org/hc/de/articles/4410035108242
Weitere aktuelle Informationen folgen mit dem Januar-Update.
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