Folgende Korrekturen und Verbesserungen wurden mit diesem AbaSalary Update umgesetzt:
Korrekturen
- Der Mindestbeitrag für die Aufrechnung von Geschäftsfahrzeugen wurde ab 1.1.2022 fälschlicherweise angehoben. Das haben wir korrigiert und es wird jetzt auch im 2022 mit 150 CHF gerechnet (für 2022 ändert lediglich der Prozentsatz für den Privatanteil).
- Die Erfassung der Versicherungstaggelder funktioniert jetzt auch mit Anzahl Tage x Tagesansatz.
- Manuelle Erfassungen oder Korrekturen mit dem Wert 0 lassen sich in der Abrechnungsdetailansicht ohne Umweg speichern und werden nicht mehr ausgeblendet.
- Behoben: Mitarbeitende mit Barzahlung wechselten bei mehrmaliger Abrechnung / Bearbeitung automatisch auf Status "Bezahlt".
- Verbuchte Monate lassen sich erst nach einem Storno wieder zurücksetzen.
- FR / EN Übersetzungen für Lohnausweis Ziffer 3 (Überzeit, Feriengeld) wurden korrigiert.
Verbesserungen
- Die Kontierung für die Verbuchung wurde angepasst:
- Als Durchlaufskonto wird neu Kto. 9980 verwendet (alt: 1091). Alle AbaSalary Buchungen laufen über dieses Durchlaufskonto.
- Die Lohnzahlungen werden neu auf Kto. 1091 gebucht (alt: Bankkonto z.B. 1020 etc.). Aus AbaSalary werden somit keine Bank-Fibukonten mehr direkt gebucht.
- Die Bebuchung der Bank-Fibukonten aus AbaSalary wurde immer wieder kritisiert. Mit der neuen Verbuchung wird insbesondere der zeitliche Versatz zwischen der Lohnverbuchung und der effektiven Bank-Belastung abgefangen.
- Die Anpassung verbessert zudem die Kompatibilität mit Abacus Umgebungen (XML-Export der Buchungsdatei).
- Was für Auswirkungen hat diese Änderung?
Alle ab dem Januar-Update getätigten Abrechnungen verwenden die neue Kontierung (unabhängig vom Lohn-Abrechnungsmonat).
Bereits abgerechnete, aber noch nicht verbuchte Monate werden noch mit der alten Kontierung verbucht. Alte und neue Lohnbuchungen können zeitlich unbegrenzt verbucht werden.
In AbaNinja muss darauf geachtet werden, dass das Transferkonto 1091 ausgeglichen wird. Bankbelastungen oder Kassenbezüge im Zusammenhang mit der Lohnbuchhaltung sollten daher mit einer Buchung in der Art "Kto. 1091 an Bank-/ Post-/ Kasse-Kto." erfolgen. Bei der Verarbeitung von CAMT Rückmeldungen aus Salärzahlungen erübrigt sich eine manuelle Buchung.
Für Kunden die keine Fibuverbuchung nutzen ändert sich nichts.
- Die kantonalen FAK-Beiträge für 2022 wurden aktualisiert.
- Die kantonalen Tarife für Kinderzulagen und Ausbildungszulagen im Jahr 2022 wurden aktualisiert.
- Die Quellensteuertarife für 2022 wurden aktualisiert.
- Für den Kanton Genf wird neu automatisch eine Arbeitgeberlohnart "Kinder- und Tagesfamilienbetreuung (LSAPE)" bzw. "Contribution en faveur de la petite enfance (LSAPE)" berechnet (derzeit 0.07%). Bitte prüfen Sie die Abrechnungen; falls der Beitrag bisher mit einem individuellen FAK-Beitragssatz abgerechnet wurde, sollten Sie den Beitragsatz um 0.07% reduzieren. Falls Sie den kantonalen Standard FAK-Beitrag verwenden, ist keine Anpassung nötig.
- Die Jahresauswahl für den Start mit AbaSalary wurde auf 2021, 2022, 2023 angepasst (nur relevant bei einer Neueröffnung von AbaSalary, keine Auswirkung auf Bestandeskunden).
- Die Einstellungen zur Steuerung der Lohnart 13. Monatslohn im Personalstamm wurden vereinfacht. Neu stehen die Auszahlungsvarianten transparent zur Auswahl.
- KEIN 13. Monatslohn
- 13. Monatslohn monatlich auszahlen (Stundenlohn)
- 13. Monatslohn Auszahlung im Juni
- 13. Monatslohn Auszahlung im November
- 13. Monatslohn Auszahlung im Dezember
- Die neue Steuerung erlaubt die Auszahlung im Juni & Dezember (je die Hälfte) oder nur im Dezember (Gesamter 13.-er). Wird die Auszahlung November gewählt, so wird bereits im November der gesamte 13. Monatslohn ausbezahlt. Eine allfällige Differenz wird im Dezember automatisch korrigiert (z.B. bei Lohnveränderung im Dezember).
- Die alte Lohnartensteuerung (13. Monatslohn in diesem Monat auszahlen) funktioniert noch bis Ende 2021. Ab dem Jahr 2022 muss zwingend die neue Variante verwendet werden. Bitte prüfen Sie daher alle Mitarbeitenden mit einem Anspruch auf einen 13. Monatslohn.
Bekannte Probleme
- Seit dem Dezember-Update müssen die Vormonate zwingend abgeschlossen werden, bevor der nächste Monat abgerechnet werden kann. Gewisse Konstellation können in der Übergangsphase zu einem Problem führen. Bitte kontaktieren Sie uns, falls sich ein Monat nicht wie erwartet abschliessen lässt.
- Einige Banken haben eine Begrenzung der Dateinamenlänge eingeführt. Bitte kürzen Sie in diesem Fall den Dateinamen der XML-Zahlungsdatei bevor Sie die Datei bei der Bank importieren. Wir werden die Standard-Bezeichnung so bald wie möglich kürzen, damit der Import wieder bei allen Banken klappt.
Hinweise
Informationen zu den Jahreswechselarbeiten oder zur Ausgabe der Lohnausweise finden Sie im folgenden Artikel:
https://helpdesk.swiss21.org/hc/de/articles/4410035108242
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