Folgende Korrekturen und Verbesserungen wurden mit diesem AbaSalary Update umgesetzt:
Korrekturen
- Bei der Erfassung von einmaligen Lohndaten im Personalstamm (z.B. Arbeitsstunden) wird das Bis-Datum wieder automatisch gesetzt. Stichwort Periodizität.
- Gelöst: Bei einer Adressänderung im Personalstamm erschien eine Fehlermeldung (Aktueller Wert: 0).
- Bei der Einstellung "Auszahlung 13. Monatslohn im November" wurde in der Abrechnung nicht in jedem Fall der korrekte Basiswert vorgeschlagen. Dieses Problem ist seit dem 30.11.2022 gelöst. Ein Problem mit Rundungsdifferenzen von einigen Rappen wurde ebenfalls behoben - diese Korrektur wird jedoch erst für das Kalenderjahr 2023 wirksam. Für 2022 kann der Wert bei Bedarf überschrieben werden.
Verbesserungen
- Neue Berechnungsgrössen für Kalenderjahr 2023 im System hinterlegt. Informationen zur Jahresendverarbeitung finden Sie im folgenden Artikel.
- Die neusten Tarife für Quellensteuer und Familienzulagen folgen im Januar 2023.
- Anpassungen bei der Kurzarbeitsentschädigung: Die besonderen Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes laufen zum Jahresende 2022 aus. Ab 1.1.2023 gelten wieder die normalen Regelungen. Besonders erwähnt sei hier der Entschädigungssatz für Geringverdienende.
- Kantonaler Sozialfonds (SH) Arbeitnehmerbeitrag ist auf mehrfachen Wunsch nun korrigierbar. Der Arbeitnehmerbeitrag kann so z.B. auf 0.00 gesetzt werden. Der AN-Anteil wird dann automatisch auf den Arbeitgeberbeitrag drauf gerechnet.
- Neue Lohnart für vom Arbeitgeber übernommene Kosten/Beiträge z.B. Versicherungsprämien (nicht für Einkauf oder Beiträge an BVG)
- Neue Lohnart Korrektur NBU. Wir empfehlen, wenn immer möglich eine erneute, korrekte Abrechnung vorzunehmen. Die Korrekturlohnart sollte nur als als allerletztes Mittel verwendet werden.
- Die zu einer Aufrechnung zugehörigen Reduktions- oder Ausgleichslohnarten wurden vereinheitlicht, ab 1.1.2023 werden vom System nur noch "Reduktion Naturalleistungen" oder "Reduktion geldwerte Vorteile" sowie die "Reduktion Geschäftswagen" angewendet.
- Neue Abonnemente auf der Plattform Swiss21.org: Im Bereich Abrechnung wird ein Hinweis eingeblendet (blauer Banner mit Abo-Bezeichnung und Anzahl Mitarbeiter). Der Hinweis erscheint bei Überschreitung der im Abo inkludierten Anzahl Mitarbeiter. Es muss zwingend ein gültiges Zahlungsmittel im Portal Swiss21.org hinterlegt sein (ausser für die Abrechnung von max. 3 Mitarbeiter). Im Benutzermenü - Info (ganz oben rechts) sind ebenfalls alle Angaben zu Abo und Anzahl Mitarbeiter aufgeführt.
- Erhöhung der technischen Limite in AbaSalary für die Anzahl aktiver / abrechenbarer Mitarbeiter auf maximal 100.
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- AbaSalary ist jetzt für den Lohnstandard-CH (ELM), Version 5.0 zertifiziert. In den vergangenen Monaten wurden dafür bereits zahlreiche Vorarbeiten erledigt.
Ab sofort kann ELM unter "Firma - Einstellungen - ELM-Status" aktiviert werden.- Bei der Aktivierung werden einige Stammdaten geprüft, die gegebenenfalls noch vervollständigt werden müssen.
- Für das Kalenderjahr 2022 ist eine Übermittlung der Jahresdaten möglich. Dazu müssen im Abschnitt Firma - Versicherungen die Vertragsdaten hinterlegt sein und das Kalenderjahr vollständig abgerechnet werden.
- Monatsmeldungen sind erst ab dem Kalenderjahr 2023 möglich.
- Die Nutzung von ELM in AbaSalary ist freiwillig und ohne Zusatzkosten.
- Ausführliche Informationen und eine Anleitung zur Einrichtung und Übermittlung werden im Dezember auf dem Helpcenter publiziert (Stichwort "ELM").
Bekannte Probleme
- Einige Konstellationen führten beim 13. Monatslohn zu einer Rundungsdifferenz. Betreffende Fälle für das Kalenderjahr 2022 sollten in der Abrechnung überschrieben werden. Für kommende Kalenderjahre wurde das Problem behoben und kann nicht mehr auftreten.
Hinweise
Neben den erwähnten Korrekturen wurden >48 weitere Optimierungen vorgenommen.
Falls trotzdem etwas nicht ganz rund läuft: Teilen Sie uns das Problem mit, am einfachsten über den "Hilfe-Button" rechts unten.
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