Lohnausweis
Der Prozess für die Aufbereitung der Lohnausweise wurde mit der Einführung von ELM 5.0 optimiert.
Bevor die Abrechnung im Dezember getätigt wird, ist es wichtig, die Lohnausweisdefinitionen bei den Mitarbeitenden zu kontrollieren. Wird der Dezemberlohnlauf definitiv gesetzt, werden im Hintergrund automatisch die Lohnausweise generiert. Die Lohnausweise werden direkt ins Dossier des jeweiligen Mitarbeitenden gespeichert und können dort individuell kontrolliert werden. In den Auswertungen können die Lohnausweise aller Mitarbeitenden kumuliert ausgegeben werden. Mit der Jahresmeldung (ELM) werden die Lohnausweise an die Kantone mit Lohnmeldepflicht versendet.
Werden auf dem Lohnausweis vor dem Versand der Jahresmeldung Fehler festgestellt, können diese folgendermassen neu aufbereitet werden. Zuerst wird der Dezemberlohnlauf nochmal storniert und die Änderungen vorgenommen. Beim erneuten definitiv setzen werden die Lohnausweise dann nochmal neu generiert.
Für die Kantone Bern, Basel-Stadt, Freiburg, Jura, Luzern, Neuenburg, Solothurn, Waadt und Wallis gilt die Lohnmeldepflicht (Stand 08.22). Die Lohnausweise der Mitarbeitenden können in diesen Kantonen elektronisch an die Steuerverwaltungen versendet werden. Die Übermittlung findet mit der Jahresmeldung (ELM) statt.
Ersatzmeldung
Wird in der Lohnverarbeitung des betreffenden Jahres ein Fehler bei den Lohnausweisen festgestellt, welche alle oder einen Grossteil der Arbeitnehmer betrifft, können alle Lohnausweise nochmals mit einer Ersatzmeldung ersetzt werden. Damit alle Lohnausweise erneut aufbereitet werden, muss die definitive Verarbeitung des Dezember-Lohnlaufs zurückgesetzt werden. Wurde die Anpassung gemacht und der Monat erneut definitiv gesetzt, können die Lohnausweise mit der Jahresmeldung erneut übermittelt werden.
Jahresendverarbeitung
Bei der Jahresendverarbeitung werden die jährlichen Lohnsummenmeldungen für AHV, ALV, FAK, UVG, UVGZ und KTG an die Versicherung gesendet. Weiter können die Lohnausweise an die Kantone mit Lohnmeldepflicht (BE, BS, FR, JU, LU, NE, SO, VD, VS) übermittelt werden.
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