In der Schweiz sind eine elektronische Rechnung und eine Papierrechnung gleichgestellt. Seit dem 01. Januar 2018 ist die neue Mehrwertsteuerverordnung in Kraft getreten, womit die bis dahin geltende Anforderung einer digitalen Signatur für elektronische Rechnungen gestrichen wurde.
Grundsätzlich muss der Nachweis des Ursprungs und der Unverändertheit von elektronischen Rechnungen auch ohne digitale Signatur erbracht werden können. Am einfachsten gelingt dieser Nachweis aber weiterhin, wenn die elektronischen Rechnungen digital signiert sind. Deshalb empfiehlt die ESTV auch weiterhin, eine entsprechende digitale Signatur zu verwenden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung: Link zur ESTV
Digitale Signatur in AbaNinja
Alle in AbaNinja erstellten Rechnungen und Gutschriften werden beim Versand oder beim Druck elektronisch signiert. Dies ist unabhängig davon, ob die Rechnung mit AbaNinja erstellt oder importiert wurde.
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