Der BVG-Abzug wird automatisch anhand der Sätze berechnet, die Sie unter Firma > Versicherungen > Berufliche Vorsorge - Pensionskasse erfassen.
Sie müssen daher die Beitragssätze in der Alterstabelle entsprechend Ihrem Versicherungsvertrag anpassen.
Die hier eingegebenen Sätze dürfen nur die Arbeitgeberseite betreffen. Für die Arbeitnehmerseite wird die Applikation die Berechnung dann automatisch durchführen.
Beachten Sie, dass nur ein BVG-Versicherungsvertrag möglich ist. Wenn Sie gemäss Ihrem Versicherungsvertrag eine obligatorische + überobligatorische Versicherung haben, müssen Sie den Betrag selbst berechnen und manuell in den Lohndaten des Arbeitnehmers eingeben, mit Hilfe der Lohnarten "BVG Abzug fix":
Siehe auch: Unterstützen wir die verschiedenen GAV?
Nach dem Schweizer Sozialversicherungsgesetz liegt die Eintrittsschwelle für den Anspruch auf BVG-Beiträge bei CHF 22'050 jährlich oder CHF 1'837.50 monatlich im Jahr 2023.
Solange der Arbeitnehmer diese Eintrittsschwelle nicht erreicht hat, werden also keine BVG-Beiträge fällig.
Sie können die Berechnungswerte jederzeit einsehen über Firma > Versicherungen > Berechnungsgrössen anzeigen.
Unsere App wird von unseren Entwicklern ständig aktualisiert, wenn es Änderungen und Anpassungen der Beitragssätze und Berechnungswerte gibt.
Sollte Ihnen bei der Abrechnung nicht klar sein, wie die App die BVG-Beiträge berechnet, steht Ihnen unser Support gerne zur Verfügung!
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