Die Berechnungsgrundlagen für die Höchst- und Mindestbeträge werden unter Angestellter - Versicherungen - AHV eingerichtet:
Was ist der Zweck einer Einrichtung der AHV-Abrechnungsart?
1. Jahresminimum nicht überprüfen: Die Sozialversicherungsbeiträge für AHV/IV/EO und ALV werden ab dem ersten Franken berechnet, der beitragspflichtig ist.
2. Jahresminimum überprüfen: mit dieser Einstellung kann überprüft werden, ob der Mindestbeitrag für die Beiträge erreicht ist. Ist dies nicht der Fall, wird die AHV (noch) nicht berechnet, sondern erst, wenn der Mindestbeitrag (CHF 514.- Satz 2023) überschritten wird.
Unsere Empfehlung => Jahresminimum nicht überprüfen.
Wozu dient die Einstellung "Höchstlohn-Abrechnungsart"?
Die Berechnungsgrundlage "Monatlich" oder "Jährlich" hängt von der Berechnungsmethode ab, die Sie haben möchten. Wie bei der Berechnung der AHV für Rentner wären das also CHF 1'400 pro Monat oder CHF 16'800 pro Jahr.
Diese Einstellungen müssen zu Beginn des Jahres oder beim Eintritt des Arbeitnehmers in das Unternehmen vorgenommen werden. Auf keinen Fall dürfen diese Änderungen im Laufe des Jahres vorgenommen werden, da dies zu Problemen bei den kumulierten Berechnungen der Sozialversicherungen führen würde.
Um die Berechnungsgrundlage der Sozialversicherung für das Jahr einzusehen, müssen Sie das jährliche Angestelltenjournal konsultieren. In diesem Dokument werden nur die Monate berücksichtigt, die auch definitiv bearbeitet wurden.
Um die min. und max. Sozialversicherungsbeträge zu ermitteln, finden Sie unter "Unternehmen - Versicherungen - Berechnungswerte anzeigen" eine Tabelle mit allen Sätzen für das jeweilige Jahr.
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