Dieser Artikel behandelt die Kinder- und Ausbildungszulagen, die in der Rubrik "Partner und Kinder - Kinder" des Arbeitnehmers erfasst werden müssen. Neben Informationen wie Name, Vorname, Sozialversicherungsnummer, Geschlecht oder Steuerrelevanz ist auch das Geburtsdatum wichtig.
Sobald das Geburtsdatum des Kindes eingegeben wurde, werden automatisch das Beginn- und Enddatum der Kinderzulage vorgeschlagen, aber das ist nur ein Vorschlag! Die Anzahl der Jahre, in denen die Zulage gezahlt wird, ist im FamZG (Familienzulagengesetz) festgelegt . Bei der Ausbildungszulage hingegen gibt es keinen Datumsvorschlag und der Zeitraum muss je nach Situation des Kindes manuell eingegeben werden.
Höhe der Zulage
Die Kasse wird Ihnen auch die Beträge der Zulagen mitteilen und diese können in der Auswahlliste "Modus" wie folgt konfiguriert werden:
- Betrag gemäss kantonale Tabelle: "Automatisch ermitteln"
AbaSalary übernimmt automatisch die Beträge der kantonalen Tabelle.
- Differenzbetrag: fixer Betrag, er wird unter "Wert" erfasst.
Falls Ihr Mitarbeiter nur einen Teil der Zulage erhält, wenn zum Beispiel der Unterschied von einem Kanton zum anderen ausgeglichen werden muss.
- Erhält keine Zulage: fixer Betrag unter "Wert" : 0.00 CHF
Falls nicht Ihr Mitarbeiter die Zulage erhält, sondern seine/seinen Partner oder ein anderer Fall.
Häufig trifft der Bescheid über die Gewährung von Kinderzulagen erst später ein. In dieser Zeit werden sie nicht ausgezahlt. Sobald der positive Bescheid betreffend Kinderzulagen vorliegt, muss zunächst der Betrag erfasst werden, den der Mitarbeiter zwischen Antrag und Entscheid nicht erhalten hat. Dadurch muss in der Lohnabrechnung des Mitarbeiters eine Korrektur der Familienzulage mit der Lohnart "Korr. Kinderzulagen" erfasst werden.
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