Im Bereich der BVG-Versicherung stehen ab dem Kalenderjahr 2024 neue Definitionsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese betreffen zum Einen die Versicherungsverträge (Firma) und zum Anderen die Einstellungen im Personalstamm (Mitarbeitende).
Konfiguration der Versicherung
Im Bereich "Firma - Versicherungen" muss eine BVG-Versicherung hinzugefügt werden. Dazu werden zuerst einige Angaben zum Versicherungsvertrag erfasst. Falls bereits eine BVG-Versicherung existiert, kann auch diese angepasst werden.
Versicherungscode
Verschiedene Vorsorgeeinrichtungen arbeiten mit Codierungen. Ein Code besteht aus 1 - 8 Zeichen (Zahlen und Buchstaben). Bei neuen Versicherungen wird automatisch der Code «NoCode» angelegt. Dieser Code ist ein gültiger Code und dient für Vorsorgepläne ohne Codierungen, wird aber auch bei Versicherungsverträgen mit Codierungen als gültiger Code angewendet. Dieser Code lässt sich auch löschen, wenn ein eigener Code erfasst wurde.
Einstellungen
Für den erfassten Code können folgende Einstellungen vorgenommen werden:
Gültig ab | Die neuen Einstellungen sind ab dem Jahr 2024 wirksam. Änderungen können jeweils zum Jahresanfang eines Kalenderjahres vorgenommen werden. |
Überobligatorisch versichert | Einige Unternehmen versichern bei ihrer Vorsorgeeinrichtung nur das Obligatorium. Mit dieser Checkbox kann der überobligatorische BVG-Beitrag aktiviert/deaktiviert werden. |
Anteil Arbeitgeber | Die meisten von den Vorsorgelösungen in Tabellen ausgewiesenen BVG-Beitragssätze enthalten zusammengefasst die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Diese müssen gemäss Gesetz zu mindestens 50% vom Arbeitgeber übernommen werden. |
Erweitert |
BVG-Lohn Koordination: Mit der Einstellung BVG-Lohn Koordination "Jährlich" werden höhere Einkommen einzelner Monate mit anderen Monaten ausgeglichen. Bei der Einstellung "Monatlich" wird kein Ausgleich gemacht und jeder Monat für sich einzeln berechnet. Beschäftigungsgrad reduziert Koordinationsabzug: Mit aktiver Checkbox wird der Koordinationsabzug aufgrund des Beschäftigungsgrades reduziert. Dies führt bei Teilzeitangestellten zu einem höheren versicherten Lohn. Grenzbeträge bei untermonatigen Ein-/Austritten nicht kürzen: Mit aktiver Checkbox wird bei untermonatigen Ein-/Austritten z.B. der ordentliche Koordinationsabzug berechnet. Ohne Checkbox wird tagesgenau gerechnet. Beitragspflicht bei Eintritt vor 16. und Austritt nach 15. des Monats: Mit aktiver Checkbox werden Mitarbeitende mit Eintritt am 1. bis 15. des Monats als beitragspflichtig angesehen. Bei Eintritt ab 16. hingegen als nicht beitragspflichtig. Bei einem Austritt am 16. bis zum letzten Tag des Monates werden Mitarbeitende im Austrittsmonat als beitragspflichtig angesehen. |
Beiträge
In der Beitragstabelle können die Beiträge pro Altersabstufung erfasst werden. Die Prozentbeiträge sollten dem Gesamtbeitrag Arbeitnehmer und Arbeitgeber entsprechen. Das Programm errechnet dann den jeweiligen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag. Die standardmässige Aufteilung (50%:50% für AN + AG) kann bei Bedarf in den Einstellungen angepasst werden.
Mitarbeiter - Versicherung
Im Personalstamm können die BVG-Einstellungen pro Mitarbeiter festgelegt werden.
BVG-Einstellungen
BVG-Code |
Versichert mit Fixabzug (Erfassung Fixbetrag BVG in den Mitarbeiter Lohndaten erforderlich) Versichert mit Abzug gemäss PK-Vertrag (automatische Beitragsberechnung aufgrund Beitragstabelle) Nicht versichert |
BVG-Beitragspflicht |
Automatisch ermitteln (18 - 65 bzw. 64 Jahre) Beitragspflichtig (ohne Altersprüfung, z.B. bei Weiterführung nach Pensionierung) Beitragsfrei (Beitragssistierung, Mitarbeiter bleibt versichert) |
BVG-Beschäftigungsgrad |
Mit diesem Wert wird der reguläre Beschäftigungsgrad aus den Anstellungsdaten übersteuert. Der BVG-Beschäftigungsgrad kann daher normalerweise bei 0% belassen werden. |
BVG-Invaliditätsgrad |
Reduziert die massgebenden Grenzbeträge. |
BVG-Versicherung
Auf allen Mitarbeitern muss die im Versicherungsstamm definierte BVG-Versicherung zugewiesen sein. Falls nicht bei allen Mitarbeitern eine BVG-Versicherung hinterlegt wird, wird in der Abrechnung mittels Fehlermeldung darauf hingewiesen.
Empfehlung: Damit bei neuen Mitarbeitern die Versicherung automatisch zugewiesen wird, kann unter "Firma - Versicherungen" auf der Karte "Standardversicherungen" die entsprechende Versicherung als Standard festgelegt werden.
Abrechnung
Auf den Lohnabrechnungen wird der BVG-Beitrag pro Monat ausgewiesen. Dieser beinhaltet sowohl den obligatorischen als auch einen allfälligen überobligatorischen Anteil.
Die Auswertungen "Monatsjournal" und "Jahresjournal" weisen zusätzliche Angaben zu den abgerechneten BVG-Beiträgen aus und eignen sich auch für Kontrollzwecke.
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