In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie den Privatanteil sowie den Kaufpreis des Geschäftswagens einstellen.
Wir weisen darauf hin, dass unsere Anwendung 21.AbaSalary Swissdec-zertifiziert ist und somit dem Versicherungsgesetz entspricht. Die Lohnarten wirken daher automatisch in diesem Sinne, so dass rechtlich alles korrekt ist.
Das erste, was Sie wissen müssen, ist, dass die Lohnart "Privatbeteiligung Geschäftswagen" tatsächlich nicht AHV-beitragspflichtig ist, was aus rechtlicher Sicht völlig üblich und korrekt ist.
Wenn Sie einen Betrag eingeben möchten, der für die Sozialabzüge übernommen wird, müssen Sie den Kaufpreis des Geschäftswagens angeben. Wir zeigen Ihnen nachstehend das Vorgehen.
Die Lohnart "Privatbeteiligung Geschäftswagen" muss in der Tabelle "Vergütungen / Abzüge" erfasst werden:
Auf der Abrechnung des Arbeitnehmers werden die 150 Franken also tatsächlich vom Bruttolohn abgezogen und sind somit nicht beitragspflichtig:
Sie müssen Ihrerseits prüfen, ob nach den Richtlinien Ihres Unternehmens auch der Kaufpreis des Geschäftswagens erfasst werden muss.
Wenn dies der Fall ist, können Sie ihn dann wie folgt eingeben:
Der Betrag des Kaufpreises wird dann automatisch auf der gesetzlichen Grundlage von 0,9% berechnet. Dieser Wert wird für die Berechnung der Sozialabgaben hinzugerechnet und anschliessend vom Nettolohn abgezogen:
Zu beachten ist, dass dieser Satz automatisch übernommen wird, da er gemäss den gesetzlichen Grundlagen im Hintergrund unserer Anwendung eingestellt ist. Wenn dieser Satz nicht 0,9% betragen soll, weil es sich z.B. um ein Luxusauto handelt, das als Geschäftswagen genutzt wird, können Sie diesen Satz natürlich ändern, aber nur manuell, jeden Monat über die Abrechnung.
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