Der rote und orange Einzahlungsschein wird am 30. Juni 2020 durch das neue Bezahlformat mit dem Namen «QR-Rechnung» abgelöst. Ab dem 01.07.2020 dürfen QR-Rechnungen offiziell verwendet werden.
Zur Generierung von QR-Rechnungen wird die sogenannte QR-IBAN in Kombination mit der Kundenidentifikationsnummer benötigt, welche von den Bankinstituten vergeben werden. Diese Daten können neu unter Banking auf einem bestehend Bankkonto hinterlegt werden.
Hinweis: Die Kundenidentifikationsnummer wird nicht bei allen Banken (bspw. auch nicht PostFinance) vorausgesetzt. Es ist deshalb auch möglich, nur die QR-IBAN zu hinterlegen.
Wahlweise steht weiterhin die Generierung des orangen Einzahlungsscheins (ESR-Konto) oder das QR-Zahlteils (QR-Konto) zur Verfügung. Eine parallel Verwendung beider Verfahren wird nicht unterstützt.
Wichtig: Wir empfehlen in Bezug zur QR-Rechnung ein zurückhaltendes Vorgehen, da es erfahrungsgemäß bei der Einführung von neuen Technologien zu Problemen kommen kann. Der Einzahlungsschein wird innerhalb der Parallelphase weiterhin unterstützt, weshalb kein Zeitdruck besteht und wir einen Wechsel zu einem für Sie günstigen Zeitpunkt empfehlen.
Hinweis: Die Generierung von QR-IBAN-Rechnungen (Ersatz für den roten Einzahlungsschein) wird aktuell in 21.AbaNinja nicht unterstützt und wir voraussichtlich mit einer späteren Version angeboten.
Hier erhalten Sie bereits einen ersten Einblick der QR-Rechnung in AbaNinja:
Weitere Informationen zur QR-Rechnung finden Sie in unserem Blog-Artikel.
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