Voraussetzungen
Für Mitarbeitende im Monatslohn müssen folgende Lohnwerte erfasst sein:
- Monatslohn
- Durchschnittliche Sollstunden
Falls kein Anspruch auf einen 13. Monatslohn besteht, sollte der entsprechende Punkt unter der Lohnartensteuerung aktiviert sein.
Diese Werte werden idealerweise vor der Abrechnung im Personalstamm für den passenden Zeitraum hinterlegt.
Für Mitarbeitende im Stundenlohn müssen folgende Lohnwerte erfasst sein:
- Stundenlohn Ansatz
- Durchschnittliche Sollstunden
Falls kein Anspruch auf einen 13. Monatslohn besteht, sollte der entsprechende Punkt unter der Lohnartensteuerung aktiviert sein.
Diese Werte werden idealerweise vor der Abrechnung im Personalstamm für den passenden Zeitraum hinterlegt.
Abrechnung Monatslohn
Ausfallstunden / Lohnkürzung
Mit der Lohnart "ML Lohnkürzung Kurzarbeit" werden die Ausfallstunden erfasst
(Umfang in welchem Kurzarbeit geleistet wird). Die Lohnart befindet sich in der Gruppe Vergütungen / Abzüge.
Auf dieser Lohnart sollten nur die Anzahl Stunden erfasst werden, dann wird der Ansatz sowie alle notwendigen Folgelohnarten automatisch berechnet.
Hinweis: Die Anzahl Stunden im Verhältnis zum Lohnwert Durchschnittliche Sollstunden ergibt den prozentualen Anteil, in welchem Kurzarbeit geleistet wurde. Beispiel:
Durchschnittliche Sollstunden: 174
Ausfallstunden (ML Lohnkürzung Kurzarbeit): 87 --> entspricht einem Anteil Kurzarbeit von 50%
Auszahlung Kurzarbeit
Die Lohnart "ML Auszahlung Kurzarbeit" entspricht der gekürzten Auszahlung. In der Regel werden 80% des ausgefallenen Lohns entschädigt. Für tiefe Einkommen gilt u.U. ein höherer Prozentsatz (gem. Parlamentsbeschluss vom 18.12.2020). Die Lohnart rechnet den Prozentsatz automatisch, vorausgesetzt die Lohnart wird nicht manuell übersteuert.
Gültige Ansätze (auf Abrechnungsmonat bezogen):
- Dezember 2020 bis Dezember 2022: variabel 80% - 100% (je nach Einkommen)
- ältere Abrechnungen bis November 2020: fix 80%
Abrechnung Stundenlohn
Ausfallstunden / Auszahlung Kurzarbeit
Mit der Lohnart "SL Auszahlung Kurzarbeit" werden die Ausfallstunden erfasst
(Umfang in welchem Kurzarbeit geleistet wird). Die Lohnart befindet sich in der Gruppe Vergütungen / Abzüge.
Auf dieser Lohnart sollten nur die Anzahl Stunden erfasst werden, dann wird der Ansatz sowie alle notwendigen Folgelohnarten automatisch berechnet.
Hinweis: Die Anzahl Stunden im Verhältnis zum Lohnwert Durchschnittliche Sollstunden ergibt den prozentualen Anteil, in welchem Kurzarbeit geleistet wurde. Beispiel:
Durchschnittliche Sollstunden: 174
Ausfallstunden (SL Auszahlung Kurzarbeit): 87 --> entspricht einem Anteil Kurzarbeit von 50%
Korrektur Kurzarbeit
Die Lohnart "SL Korrektur Kurzarbeit" kürzt den Lohn für den Zeitraum der Kurzarbeit. In der Regel wird der Lohn in Kurzarbeit um 20% reduziert. Bei tiefen Einkommen kann die Kürzung geringer ausfallen oder sogar vollständig entfallen (gem. Parlamentsbeschluss vom 18.12.2020). Die Lohnart rechnet den Prozentsatz automatisch, vorausgesetzt die Lohnart wird nicht manuell übersteuert.
Gültige Ansätze (auf Abrechnungsmonat bezogen):
- Dezember 2020 bis Dezember 2022: variabel 0% - 20% (je nach Einkommen)
- ältere Abrechnungen bis November 2020: fix 20%
Ansatz für Kurzarbeit
Standardmässig wird für die Lohnkürzung (bei Monatslohn) bzw. die Auszahlung Kurzarbeit (bei Stundenlohn) der reguläre Stundenansatz exkl. 13. Monatslohn angewendet.
Falls mit einem abweichenden, höheren Ansatz gerechnet werden soll (z.B. analog Kurzarbeitsentschädigungsformular), kann im Personalstamm der Lohnwert "Stundenlohn Ansatz Kurzarbeit" erfasst werden. Damit wird der systemseitige Standardansatz übersteuert. Dies kann sowohl für Mitarbeitende im Stundenlohn als auch für Mitarbeitende im Monatslohn angewendet werden.
Achtung: Der Ansatz lässt sich zwar auch direkt auf der Lohnart "ML Lohnkürzung Kurzarbeit" (Monatslohn) bzw. "SL Auszahlung Kurzarbeit" (Stundenlohn) erfassen. Davon raten wir ab, da in diesem Fall auch die Folgelohnarten manuell angepasst werden müssten.
Externe Links
Weitere Informationen, Anleitungen und Formulare
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