Es ist möglich Rechnungen mit offenen Gutschriften zu verrechnen. Diese Funktion ist auf der Detailansicht von Rechnungen integriert.
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Voraussetzung für diese Funktion ist, dass sich die Rechnung nicht im Status Entwurf (bspw. Versendet, Fällig, etc.) befindet und sowohl Rechnung als auch Gutschrift dieselbe Adresse haben.
Diese Verrechnung wird vom System wie eine Zahlung behandelt und zusätzlich auf ein Hilfskonto 9942 verbucht. Dies hat lediglich technische Gründe für die korrekte Berechnung der Offenen Posten Liste.
Die Buchhaltung wird wie gewohnt automatisch geführt und Sie müssen nichts weiter unternehmen.
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