Es besteht die Möglichkeit die Mwst Abrechnungsmethode auf den Beginn eines Quartals zu definieren. Somit kann die Abrechnungsmethode auch innerhalb eines Geschäftsjahres gewechselt werden.
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Voraussetzungen:
- Die Erstellung ist immer nur auf mindestens des nächsten Quartals möglich.
- Es dürfen keine Buchungen vorhanden sein, welche das Valuta nach dem Beginn der neuen Periodizität haben. Beispiel: Bestehen bereits Buchungen für den Monat August, kann eine neue Abrechnungsmethode erst ab Oktober definiert werden - nicht bereits ab Juli.
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