In AbaSalary haben Sie die Möglichkeit, die Bezeichnung des Basistextes für die Lohnart zu ändern. Beim Ändern des Textes sollten Sie sehr genau auf die Bedingungen der Lohnarten achten. Dies gilt z.B. bei beitragspflichtigen Lohnarten, die in die Berechnung der Quellensteuer eingebunden sind, denn die Lohnarten haben einen direkten Einfluss auf die Verbuchung und den Lohnausweis. Das bedeutet also, dass Sie nicht einfach eine beliebige Lohnart einsetzen und den Basistext ändern sollten.
Um zu wissen, wie sich die Lohnart auf die Sozialversicherungen und den Lohnausweis auswirkt, sollten Sie folgende Dokumente prüfen:
- Lohnarten Basenpflichtigkeit
- Lohnarten Zuordnung
Diese Dokumente finden Sie unter Auswertungen - Revision
Um die Bezeichnung einer Lohnart zu ändern, gehen Sie wie im hier untern beschriebenen Beispiel vor:
Unter der Lohnart Zulagen, können Sie die Bezeichnung ändern - wie zum Beispiel Pikettdienst, Notfalldienst oder Wochenenddienst.
In der Personaldatenbank:
Unter Mitarbeiter - Lohndaten - Vergütungen/Abzüge
In der Abrechnungsbearbeitung
Wenn Sie den Text einer Lohnart ändern, wird im Jahresjournal und in allen nationalen Auswertungen nur die Grundlohnart angezeigt und nicht die Änderung des Textes in der Lohnart. Dies ermöglicht uns zu untersuchen, welche Grundlohnkomponente verwendet wurde, und vereinfacht die Problemerkennung, wenn ein Fehler auftritt.
Wir haben die "Beschreibung" nicht für alle Lohnarten freigegeben. Dies um zu vermeiden, dass die Lohnarten vermischt werden und um sicher zu stellen, dass die unterschiedlichen Lohnbedingungen eingehalten werden. Wenn Sie dennoch eine Lohnart haben, die nicht von dieser Funktionalität befreit ist, lassen Sie es uns auf support@swiss21.org wissen, damit wir Ihr Anliegen intern prüfen können.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.