Personen, die nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters erwerbstätig sind, zahlen weiterhin Beiträge an die AHV, die IV und die EO, aber nicht mehr an die Arbeitslosenversicherung (ALV). Für sie gilt ein Freibetrag von 1'400 CHF.
Rechnungsbeispiel mit Freibetrag: 3'235.00 - 1'400 = 1'835 die beitragspflichtig sind.
AbaSalary erkennt automatisch, dass der Mitarbeiter das Rentenalter erreicht hat. Selbstverständlich muss das Geburtsdatum übereinstimmen und es genügt, wenn Sie unter "Mitarbeiter - Versicherungen - AHV-Einstellungen - Rentnerfreibetrag" die Einstellung des Freibetrags überprüfen.
Die Standardeinstellung ist " Freibetrag berücksichtigen", aber es ist auch möglich, die Option "Freibetrag nicht berücksichtigen" zu wählen.
Die Berechnung des Freibetrags kann auf einer monatlichen Basis von 1'400.- oder auf einer jährlichen Basis von 16'800.- erfolgen.
Unter "Mitarbeiter - Versicherungen - Versicherung - AHV - Höchstlohn-Abrechnungsart" können Sie entweder 1'400.- "Monatlicher Höchstlohn-Ausgleich" oder 16'800.- "Jährlicher Höchstlohn-Ausgleich" auswählen. Muss diese Einstellung geändert werden, ist es sehr wichtig, dass Sie dies am Anfang des Jahres und nicht unterjährig tun.
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