Teilzeit und Ein-/Austritt im Laufe des Monats
Bei einem Eintritt/Austritt im Laufe des Monats wird eine Anpassung des Satzes vorgenommen. Bei Teilzeitarbeit erfolgt keine Hochrechnung, es sei denn, es werden weitere Einkünfte aus anderen Arbeitsverträgen erzielt.
Mehrere Arbeitsverträge
Grundsätzlich sollten die Mitarbeiter den Arbeitgeber über mögliche andere Nebenbeschäftigungen informieren. Dieser kann dann im Personalstamm im Bereich "Quellensteuer" (Andere Arbeitgeber / Ersatzeinkommen) die Stammdaten entsprechend konfigurieren. Je nach weiterer Beschäftigung muss ein Beschäftigungsgrad in % oder ein Betrag in CHF eingegeben werden.
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