Eintritt
Bei der Erfassung eines neuen Mitarbeiters wird der erste Tag des laufenden Monats als Eintrittsdatum übernommen. Dieses muss allenfalls an das genaue Eintrittsdatum des Mitarbeiters angepasst werden.
Bei einem Ein- oder Austritt im laufenden Monat berechnet AbaSalary automatisch die Monatslöhne anteilsmässig nach den gearbeiteten Tagen.
Austritt
Sobald Sie über den Austritt eines Mitarbeiters informiert sind, muss das Austrittsdatum im AbaSalary erfasst werden. Im Austrittsmonat werden die einzelnen Lohnbestandteile unterschiedlich berechnet, weshalb empfohlen wird, die Lohnbestandteile genau zu überprüfen und diese bei der Bearbeitung der Lohnabrechnung zu ändern/überschreiben.
Sollten Sie in Ihrer Unternehmenssituation einen Arbeitnehmer haben, der als Saisonarbeiter angestellt ist, muss das effektive Austrittsdatum eingegeben werden und darf nicht als unbefristet aufgeführt sein. Das heißt, wenn Ihr Saisonarbeiter das Unternehmen verlässt, muss das Austrittsdatum eingegeben werden. Sobald er zurückkehrt, erfassen Sie mithilfe des "+" in der oberen rechten Ecke einen neuen Eintrag. Der erste Eintrag sollte nicht überschrieben werden, da dies zu Rechenfehlern führen kann, wie z. B. bei der Quellensteuer oder bei den Sozialversicherungen (Höchst- und Mindestbetrag).
Es wird nicht empfohlen, bei jedem neuen Eintritt denselben Mitarbeiter anzulegen. Stattdessen wird bei jedem Neueintritt ein neuer Eintrag erstellt.
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