Ferien- und Feiertaggeld werden an Mitarbeiter ausbezahlt, die einen Arbeitsvertrag mit einem Stundenlohn haben.
Diese Lohntyp muss unter "Mitarbeiter - Arbeitsverhältnis - Arbeitsverhältnis" wie folgt eingerichtet werden:
Die Lohndaten
In "Lohnwerte" müssen die Lohnarten "Ferienanspruch in %" und "Feiertagsentschädigungssatz" mit den Sätzen konfiguriert werden, die im Arbeitsvertrag / GAV vereinbart wurden oder nach kantonaler Gesetzgebung gelten.
Der erfasste Satz entspricht nur dem monatlichen Anspruch, führt aber noch nicht zu einer Auszahlung. Der kumulierte Betrag wird bei Bezug von Ferien oder Feiertagen mit der Aktivierung der Komponenten in den " Einstellungen Lohnarten" ausbezahlt.
Die Auszahlung aktivieren
Nachdem die Sätze konfiguriert wurden, ist der nächste Schritt die Aktivierung der Auszahlung dieser beiden Komponenten. Also müssen unter "Einstellungen Lohnarten" die Komponenten "Feriengeldauszahlung im laufenden Monat" und "Feiertagsgeldauszahlung" aktiviert werden. Wenn die Auszahlung dieser Komponenten monatlich erfolgt, wählen Sie in der Periodizität die Funktion "Zeitraum", nur mit dem Startdatum.
Wenn hingegen vereinbart wurde, dass der Mitarbeiter die Ferien- und/oder Feiertagsgelder während seiner Ferien erhält, muss die Funktion "Periode" nicht verwendet werden. Einfach den Auszahlungsmonat erfassen, der vereinbart wurde, und die Option "Einmalig" auswählen.
Es ist möglich, dass die Auszahlung über mehrere Perioden erfolgt. Zu Beginn des Jahres muss der erste Monat eingegeben werden, der für die Auszahlung vereinbart wurde. Nach dieser ersten Auszahlung muss man zu "Lohndaten bearbeiten" zurückkehren und den zweiten Auszahlungsmonat erfassen und so weiter.
Beispiel:
Auszahlung des erwarteten Ferienegeldes über zwei Perioden:
Die Einstellung muss am Jahresanfang gesetzt werden, damit die Auszahlung dieser korrekt erfolgt und das Programm die Monate kumuliert, für die keine Eausgezahlt wurden.
Im Januar 2023, Einstellung der Ferienentschädigung, voraussichtliche Auszahlung im Juli 2023.
Im August 2023, Einstellung der Ferienentschädigung, so dass die letzte Auszahlung im Dezember 2023 erfolgt.
Zusätzliche Information
Ferien
Der Satz von 8,33 % des Feriengeldes basiert auf der Anzahl der Ferienwochen und der Anzahl der gearbeiteten Wochen für ein Jahr.
Beispiel:
Bei 4 Wochen Ferien im Jahr: 4/48 x 100 = 8.33 %
Bei 5 Wochen Ferien im Jahr: 5/47 x 100 = 10.64 %
Feiertage
Bei dem Feiertagsgeld wird die Anzahl der Tage von den Kantonen bestimmt, nur der 1. August ist in der Bundesverfassung verankert.
Tipp: In der AbaNinja-App können alle Feiertage pro Kanton angezeigt werden.
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